Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Die Dr. August Oetker KG und somit auch die Getränke Hoffmann GmbH sind danach verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten:
- Einrichtung eines Managementsystem
- Durchführung von Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
- Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts
für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.
Im Oetker Verhaltenskodex für Lieferanten werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Lieferanten definiert.
Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie hier:
Compliance Organisation/Hinweisgebersystem
Ab April 2023 finden Sie hier zudem die auf Basis der prioritären Risiken abgeleitete Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie.